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BFH Urteil v. - II R 142/81 BStBl 1984 II S. 331

Leitsatz

Hat das FA vor Erlaß eines Steuerbescheides eine Unbedenklichkeitsbescheinigung gemäß § 9 GrEStDV erteilt, so berechtigt das nicht zu der Annahme, das FA habe einem Steuerbefreiungsantrag entsprochen. Der mögliche Steuerschuldner kann verlangen, daß das FA ihm einen schriftlichen Bescheid darüber bekanntgibt, ob der Erwerbsvorgang steuerfrei ist (Anschluß an das , BFHE 76, 601, BStBl III 1963, 219).

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 331
BFHE S. 318 Nr. 140,
DAAAB-02887

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BFH, Urteil v. 15.02.1984 - II R 142/81

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