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BFH Urteil v. - VIII R 231/80 BStBl 1984 II S. 109

Gesetze: EStG (1975) §§ 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 1

Leitsatz

Erhöht eine private Leibrente aufgrund einer Wertsicherungsklausel die erbrachten Leistungen, so ist der Mehrbetrag auf das Stammrecht und den Ertragsanteil der Leibrente aufzuteilen. Wird die Leibrente mit der vereinbarten Wertsicherungsklausel als Gegenleistung für die Übertragung eines bebauten Grundstücks gewährt, so führt die anteilige Erhöhung des Rentenstammrechts nicht zu einer Änderung der Bemessungsgrundlage der AfA (Bestätigung des , BFHE 89, 443, BStBl III 1967, 699).

Fundstelle(n):
BStBl 1984 II Seite 109
BFHE S. 403 Nr. 139,
HAAAB-02825

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BFH, Urteil v. 29.11.1983 - VIII R 231/80

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