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BFH Urteil v. - IV R 169/80 BStBl 1983 II S. 721

Gesetze: EStG § 4 Abs. 3, Abs. 4

Leitsatz

Hat ein Steuerpflichtiger, der seinen Gewinn nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt, für einen Kontokorrentkredit Zinsen zu leisten, so können die Zinsaufwendungen insoweit als Betriebsausgaben abgezogen werden, als sie auf betrieblich veranlaßte Überweisungen (oder Abhebungen) entfallen. Der betrieblich veranlaßte Teil der Zinsaufwendungen ist nach dem Verhältnis der betrieblich und der privat veranlaßten Kontokorrentschulden zu ermitteln.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 721
BFHE S. 383 Nr. 133,
NAAAB-02781

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BFH, Urteil v. 19.03.1981 - IV R 169/80

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