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BFH Urteil v. - III R 119/80 BStBl 1983 II S. 706

Gesetze: BewG §§ 4, 6 Abs. 1, 118 Abs. 1 Nr. 1

Leitsatz

Die Pflicht, an einem in der Zukunft liegenden Zeitpunkt über den Verkauf eines bestimmten Grundstücks zu im voraus festgelegten Vereinbarungen einen Vertrag abzuschließen, begründet für den Verkäufer keine gemäß § 118 Abs. 1 Nr. 1 BewG abziehbare Sachleistungsschuld, solange sich nicht auch der Käufer zum Abschluß des Kaufvertrags verpflichtet hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 706
BFHE S. 204 Nr. 139,
CAAAB-02776

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BFH, Urteil v. 15.07.1983 - III R 119/80

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