Gesetze: GrESWG NW 1958 § 1 Nr. 4GrEStG (1983) § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG NW § 1 Abs. 1 Nr. 1
Leitsatz
1. Verkauft ein Bauträger ein Grundstück mit einem im Bau befindlichen Mietwohnhaus und verpflichtet er sich zugleich (wenn auch in einem besonderen Vertrag) zur Fertigstellung des begonnenen Bauvorhabens, so ist Gegenstand der als sachlich einheitliches Vertragswerk zu bewertenden Verträge das Grundstück mit dem fertiggestellten Gebäude. Dies gilt auch dann, wenn das Grundstück vor der Fertigstellung des Bauwerkes übereignet wird.
2. Dem Erwerber steht in diesem Fall keine Grunderwerbsteuerfreiheit wegen des Erwerbs eines Grundstücks im Zustand der Bebauung zur Fertigstellung des Bauvorhabens zu.
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Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 606 BFHE S. 476 Nr. 138, UAAAB-02731