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BFH Urteil v. - VII R 7/81 BStBl 1983 II S. 545

Gesetze: AO (1977) § 191 Abs. 2AnfG § 1AnfG § 3 Abs. 1 Nr. 4, 5, 7, 9, 10RsprEinhG § 2 Abs. 1

Leitsatz

1. Wer nach dem AnfG verpflichtet ist, die Vollstreckung zu dulden, kann vom FA durch Duldungsbescheid nach § 191 AO 1977 in Anspruch genommen werden (Bestätigung der Rechtsprechung; keine Abweichung von dem , NJW 1976, 967).

2. Eine Verfügung ist nicht unentgeltlich i.S. des § 3 Abs. 1 Nr. 4 AnfG, wenn sie durch Sitte oder Anstand geboten war.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 545
BFHE S. 416 Nr. 138,
WAAAB-02713

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BFH, Urteil v. 31.05.1983 - VII R 7/81

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