Gesetze: AGFGO Bayern Art. 5 Nr. 3FGO § 33 Abs. 1 Nr. 4FGO § 118 Abs. 1GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 19 Abs. 4GG Art. 20 Abs. 3GG Art. 99GG Art. 103 Abs. 1KiStG Bayern (i.d.F. der Bekanntmachung vom ) Art. 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2Kirchengesetz der Evangelisch Lutherischen Kirche in Bayern über die Erhebung von Ki
Leitsatz
Bundesrecht (insbesondere der allgemeine Gleichheitssatz) wird nicht verletzt, wenn das FG es für rechtmäßig erachtet, daß das FA die Bemessungsgrundlage für die Kircheneinkommensteuer eines in glaubensverschiedener Ehe lebenden Ehegatten gemäß Art. 9 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 KiStG Bayern ermittelt hat. Ob das Urteil des FG auf der Verletzung von Landesrecht beruht, darf der BFH nicht prüfen.
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Fundstelle(n): BStBl 1983 II Seite 278 BFHE S. 385 Nr. 137, BAAAB-02626