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BFH Urteil v. - IV R 113/82 BStBl 1983 II S. 239

Gesetze: FGO § 62 Abs. 3 Satz 2FGO § 58 Abs. 2 Satz 2ZPO § 53

Leitsatz

Tritt ein Gebrechlichkeitspfleger in einen vom Pflegebefohlenen erhobenen Prozeß ein, so sind Zustellungen ab Vorlage der Bestallungsurkunde an den Pfleger zu richten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 239
BFHE S. 3 Nr. 137,
IAAAB-02615

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BFH, Urteil v. 21.10.1982 - IV R 113/82

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