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BFH Urteil v. - IV R 113/82 BStBl 1983 II S. 239

Gesetze: FGO § 62 Abs. 3 Satz 2FGO § 58 Abs. 2 Satz 2ZPO § 53

Leitsatz

Tritt ein Gebrechlichkeitspfleger in einen vom Pflegebefohlenen erhobenen Prozeß ein, so sind Zustellungen ab Vorlage der Bestallungsurkunde an den Pfleger zu richten.

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 239
BFHE S. 3 Nr. 137,
IAAAB-02615

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BFH, Urteil v. 21.10.1982 - IV R 113/82

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