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BFH Urteil v. - II R 6/81 BStBl 1983 II S. 140

Gesetze: GrEStG Bayern § 17 Abs. 2 Nr. 3

Leitsatz

Wird ein durch Übereignung des Grundstückes vollzogener Erwerbsvorgang wegen Nichterfüllung von Vertragsbedingungen aufgrund eines durch Auflassungsvormerkung gesicherten Rechtsanspruches des Veräußerers rückgängig gemacht, so ist die Grunderwerbsteuer auf den Rückerwerb auch dann nicht zu erheben, wenn die Rückübereignung durch einen Dritterwerber vorgenommen wird, dessen Erwerb wegen § 883 Abs. 2 BGB relativ unwirksam ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1983 II Seite 140
BFHE S. 92 Nr. 137,
MAAAB-02576

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BFH, Urteil v. 20.10.1982 - II R 6/81

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