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BFH Urteil v. - VI R 266/80 BStBl 1982 II S. 772

Gesetze: AO (1977) § 90 Abs. 2EStG (1977) § 33a Abs. 1

Leitsatz

Unterhaltsleistungen eines in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Gastarbeiters an seine im Heimatland lebenden Angehörigen können nach § 33a Abs. 1 EStG berücksichtigt werden, wenn sie entsprechend nachgewiesen werden. Der Nachweis, daß Unterhaltsbeträge während des Heimaturlaubs in bar geleistet worden sind, kann in der Regel nicht lediglich durch die Vorlage einer Bescheinigung des Bürgermeisters der Heimatgemeinde erbracht werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 772
BFHE S. 97 Nr. 136,
XAAAB-02529

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BFH, Urteil v. 14.05.1982 - VI R 266/80

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