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BFH Urteil v. - VI R 197/81 BStBl 1982 II S. 607

Gesetze: BFH EntlastG Art. 1 Nr. 1FGO § 120

Leitsatz

Eine Revision ist dann nicht ordnungsgemäß begründet, wenn der prozeßbevollmächtigte Rechtsanwalt die vom Revisionskläger persönlich verfaßte Revisionsbegründungsschrift zwar unterzeichnet, aber gleichzeitig zum Ausdruck bringt, daß er sie nicht überprüft hat und daß er für sie die Verantwortung nicht übernimmt.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 607
BFHE S. 52 Nr. 136,
TAAAB-02484

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BFH, Urteil v. 14.05.1982 - VI R 197/81

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