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BFH Urteil v. - II R 33/78 BStBl 1982 II S. 27

Gesetze: ErbStG (1974) § 5 Abs. 1ErbStG (1974) § 17 Abs. 1

Leitsatz

Sind private Witwenrenten bei der Berechnung der Erbschaftsteuer nicht anzusetzen (vgl. das , BFHE 133, 426), so wird der Kapitalwert dieser Renten bei der Errechnung der fiktiven Zugewinnausgleichsforderung nicht berücksichtigt und vom Versorgungsfreibetrag abgezogen.

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 27
BFHE S. 156 Nr. 134,
LAAAB-02306

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BFH, Urteil v. 20.05.1981 - II R 33/78

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