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BFH Urteil v. - IV R 101/77 BStBl 1982 II S. 20

Gesetze: EStDV § 7 Abs. 1EStG § 14EStG § 16EStG § 34 Abs. 2

Leitsatz

Behält ein Landwirt bei der Hofübergabe an den Sohn von dem landwirtschaftlich genutzten Grund und Boden einen erheblichen Teil (im Streitfall etwa 40 v.H.) zurück, um ihn anschließend an Dritte zu veräußern, so liegt in der Regel keine unentgeltliche Betriebsübertragung i.S. des § 7 Abs. 1 EStDV, sondern eine Betriebsaufgabe vor (vgl. , BFHE 73, 679, BStBl III 1961, 514).

Fundstelle(n):
BStBl 1982 II Seite 20
BFHE S. 110 Nr. 134,
XAAAB-02302

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BFH, Urteil v. 09.07.1981 - IV R 101/77

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