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BFH Urteil v. - IV R 98/79 BStBl 1981 II S. 568

Gesetze: EStG § 18 Abs. 3EStG § 16 Abs. 4EStG § 34 Abs. 1UmwStG (1969) § 22 Abs. 3 (UmwStG 1977 § 24 Abs. 3)

Leitsatz

Eine Ausgleichszahlung, die ein Rechtsanwalt anläßlich der Einbringung seiner Praxis in eine Sozietät von einem Mitgesellschafter erhält, ist jedenfalls dann nicht gemäß § 16 Abs. 4, § 34 Abs. 1 EStG steuerbegünstigt, wenn nicht alle stillen Reserven der Praxis aufgedeckt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 568
BFHE S. 186 Nr. 133,
QAAAB-02219

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BFH, Urteil v. 26.02.1981 - IV R 98/79

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