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BFH Urteil v. - IV R 160/76 BStBl 1981 II S. 427

Gesetze: AO § 215 Abs. 2AO (1977) § 180 Abs. 1 Nr. 2aEStG (1971) § 4 Abs. 1EStG (1971) § 5 Abs. 1EStG (1971) § 15 Nr. 2

Leitsatz

Kaufleute, die eine Personengesellschaft als Vertriebsunternehmen für ihre Warenprodukte gründen und entsprechend dem Gesellschaftszweck unter fortgesetzter Kreditgewährung beliefern, können in ihren eigenen Steuerbilanzen keine wertberichtigungsfähigen Forderungen aus diesen Lieferungen ausweisen und deshalb auch nicht den Verzicht auf solche Forderungen als Aufwand ihres Gewerbebetriebs behandeln.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 427
BFHE S. 538 Nr. 132,
CAAAB-02173

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BFH, Urteil v. 22.01.1981 - IV R 160/76

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