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BFH Urteil v. - VI R 185/77 BStBl 1981 II S. 141

Gesetze: WoPG (1969) § 2 Abs. 2 Satz 3

Leitsatz

Die Abtretung eines Bausparvertrages ist nicht schon dann prämienschädlich, wenn der Abtretungsempfänger die Bausparsumme nicht unverzüglich nach Abschluß des Abtretungsvertrages zum Wohnungsbau für sich oder seine Angehörigen verwendet. Erst nach Auszahlung der Bausparsumme (oder der aufgrund einer Beleihung zustehenden Geldbeträge) ist es prämienschädlich, wenn der Abtretungsempfänger die Mittel nicht unverzüglich zweckentsprechend verwendet.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 141
BFHE S. 551 Nr. 131,
MAAAB-02093

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BFH, Urteil v. 17.10.1980 - VI R 185/77

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