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BFH Urteil v. - VIII R 22/76 BStBl 1981 II S. 128

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1EStG § 11 Abs. 2 Satz 1EStG § 21

Leitsatz

Bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung dürfen auch die für eine spätere Instandsetzung vorgesehenen Einnahmen - abgesehen von gesetzlichen Ausnahmen - nicht abweichend vom Zeitpunkt ihrer tatsächlichen Verausgabung als Werbungskosten abgezogen werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 128
BFHE S. 510 Nr. 131,
LAAAB-02089

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BFH, Urteil v. 14.10.1980 - VIII R 22/76

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