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BFH Urteil v. - VI R 102/77 BStBl 1981 II S. 44

Gesetze: AO § 91 Abs. 1 Satz 1AO § 229 Nr. 7

Leitsatz

1. Formlose Lohnsteuer-Jahresausgleichsbescheide können nicht rechtswirksam zugehen, wenn sie an nicht bestehende Antragsteller gerichtet sind, die bei Stellung fingierter Lohnsteuer-Jahresausgleichsanträge in betrügerischer Absicht erfunden wurden.

2. Wer zu Unrecht erstattete Lohnsteuer als Bote in Empfang nimmt, haftet nicht für die Zurückzahlung dieser Beträge. Eine Rückzahlungspflicht besteht aber dann, wenn jemand nach außen hin als Bote nicht bestehender Antragsteller auftritt, in Wirklichkeit aber als Strohmann für einen Dritten handelt, dem er diese Beträge weiterzuleiten hat.

Fundstelle(n):
BStBl 1981 II Seite 44
BFHE S. 371 Nr. 131,
GAAAB-02056

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BFH, Urteil v. 22.08.1980 - VI R 102/77

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