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BFH Urteil v. - I R 111/79 BStBl 1980 II S. 587

Gesetze: FGO § 58 Abs. 2 Satz 2FGO § 60 Abs. 3ZPO § 57

Leitsatz

Eine gemäß § 60 Abs. 3 FGO erforderliche Beiladung einer GmbH darf nicht deshalb unterbleiben, weil die GmbH aufgelöst und im Handelsregister gelöscht worden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 587
BFHE S. 477 Nr. 130,
VAAAB-01977

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BFH, Urteil v. 26.03.1980 - I R 111/79

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