Gesetze: BewG (1965) § 1 Abs. 1BewG (1965) § 2 Abs. 1BewG (1965) § 9KVStG (1959) § 2 Nr. 1KVStG (1959) § 6 Abs. 1 Nr. 4KVStG (1959) § 8 Nr. 1 lit. c
Leitsatz
1. Die Kürzung der zukünftigen Erträge im Rahmen der Bewertung von Kommanditanteilen in entsprechender Anwendung des Stuttgarter Verfahrens um 30 v.H. (vgl. Abschn. 78 Abs. 3 VStR 1966) ist als Ausdruck vorsichtiger Bewertung auch von den Gerichten anzuerkennen.
2. Die zukünftigen Erträge sind jedoch nicht um die von den Gesellschaftern zu zahlende Einkommensteuer zu kürzen, auch nicht um die Einkommensteuer, die auf den rechnerischen Abzug von 30 v.H. anteilig entfällt. Etwas anderes kann im Einzelfall für die latente Einkommensteuerbelastung stiller Reserven gelten.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 463 BFHE S. 336 Nr. 130, CAAAB-01940