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BFH Urteil v. - I R 23/79 BStBl 1980 II S. 368

Gesetze: AO § 146a Abs. 3

Leitsatz

1. Die Ablaufhemmung der Verjährung nach § 146a Abs. 3 AO endet auch dann nicht durch (bloßen) Zeitablauf, wenn die Betriebsprüfung zunächst zum Erlaß eines Grundlagenbescheids geführt hat (vgl. , BFHE 128, 364, BStBl II 1979, 738).

2. Der Steueranspruch wird in der Regel allein durch jahrelanges Untätigbleiben der Finanzbehörden nach Erlaß eines im Anschluß an eine Betriebsprüfung ergehenden Gewinnfeststellungsbescheides nicht verwirkt.

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 368
BFHE S. 462 Nr. 129,
VAAAB-01912

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BFH, Urteil v. 19.12.1979 - I R 23/79

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