Gesetze: KraftStG (1979) § 3 Nr. 7 Satz 1 lit. b, cKraftStG (i.d.F. des ÄndG vom ) § 2 Nr. 6 Satz 1 lit. b, c
Leitsatz
Das Halten einer Zugmaschine und eines Anhängers durch eine landwirtschaftliche Genossenschaft, die mit landwirtschaftlichen Erzeugnissen handelt, ist nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit, wenn sie die Fahrzeuge nicht nur verwendet, um Dünge- und Pflanzenschutzmittel auf den Feldern von Landwirten auszubringen, sondern auch dazu verwendet, um die von ihr beschafften Dünge- und Pflanzenschutzmittel im Rahmen ihres Handelsbetriebs zu den Feldern der auftraggebenden Landwirte zu befördern.
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Fundstelle(n): BStBl 1980 II Seite 255 BFHE S. 516 Nr. 129, OAAAB-01868
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