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BFH Urteil v. - II R 93/76 BStBl 1980 II S. 253

Gesetze: FGO § 68FlurbG § 108 Abs. 1KraftStG (1972) § 2 Nr. 6 Satz 1 lit. bKraftStG (1979) § 3 Nr. 7 Satz 1 lit. b

Leitsatz

Nicht von der Kraftfahrzeugsteuer befreit ist das Halten eines Tiefladeanhängers, den ein Bauunternehmer verwendet, um Planierraupen, Zugraupen und Tiefpflüge an den Arbeitsplatz zu befördern und dort (im Auftrage von Teilnehmergemeinschaften der Flurbereinigung, von Wasser- und Bodenverbänden und von anderen Verbänden) Arbeiten zur Bodenverbesserung durchzuführen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:




Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 253
BFHE S. 510 Nr. 129,
EAAAB-01867

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BFH, Urteil v. 23.01.1980 - II R 93/76

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