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BFH Urteil v. - II R 103/76 BStBl 1980 II S. 135

Gesetze: BewG (1965) § 16 Abs. 2BewG (1965) § 9GrEStG Niedersachsen (1970) § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG Niedersachsen (1970) § 2 Abs. 2 Nr. 1GrEStG Niedersachsen (1970) § 10 Abs. 1GrEStG Niedersachsen (1970) § 11 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2, 3

Leitsatz

1. Die Bestellung eines Erbbaurechts an einem Erbbaugrundstück (Untererbbaurecht) unterliegt der Grunderwerbsteuer.

2. Die als Gegenleistung zu bewertende Erbbauzinsverpflichtung ist mit ihrem Kapitalwert ohne die sich aus § 16 Abs. 2, § 9 Abs. 1 BewG 1965 ergebende Beschränkung auf den gemeinen Wert des (Erbbau-)Grundstücks anzusetzen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 135
BFHE S. 221 Nr. 129,
MAAAB-01821

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BFH, Urteil v. 05.12.1979 - II R 103/76

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