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BFH Urteil v. - VIII R 218/77 BStBl 1980 II S. 38

Gesetze: EStG § 21 Abs. 2EinfHaus VO § 4

Leitsatz

Zur bebauten Fläche i.S. des § 4 EinfHaus-VO gehört die vom Wohngebäude bedeckte Fläche; in sie sind auch untergeordnete Bauteile (z.B. Kellerlichtschacht, Kellereingang, Eingangspodest) und Terrassenanlagen, soweit diese mit dem Gebäude eine bauliche Einheit bilden, einzubeziehen.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1980 II Seite 38
BFHE S. 29 Nr. 129,
FAAAB-01777

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BFH, Urteil v. 02.10.1979 - VIII R 218/77

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