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BFH Urteil v. - VII R 80/78 BStBl 1979 II S. 574

Leitsatz

1. Ein die Revision als unzulässig verwerfender Beschluß ist grundsätzlich unabänderbar, auch wenn er auf groben Verfahrensverstößen beruht.

2. Zur rechtlichen Bedeutung der Gegenvorstellung.

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 574
BFHE S. 32 Nr. 128,
IAAAB-01669

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BFH, Urteil v. 19.06.1979 - VII R 80/78

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