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BFH Urteil v. - VIII R 147/76 BStBl 1979 II S. 560

Gesetze: KapErhG § 1KapErhG § 2KapErhG § 3KapErhG § 7KapErhG § 8KapErhStG § 1

Leitsatz

1. Entspricht die von einer Kapitalgesellschaft durchgeführte Erhöhung des Nennkapitals aus Rücklagen nicht den Vorschriften des Kapitalerhöhungsgesetzes, so unterliegt der Erwerb der neuen Anteilsrechte den Steuern vom Einkommen und Ertrag.

2. Der Verstoß gegen Vorschriften des Kapitalerhöhungsgesetzes ist jedoch unbeachtlich, wenn die Kapitalerhöhung als Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln im Handelsregister eingetragen ist.

Tatbestand

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 560
BFHE S. 47 Nr. 128,
GAAAB-01661

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BFH, Urteil v. 27.03.1979 - VIII R 147/76

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