Gesetze: BerlinFG § 21 Abs. 3VO (über die Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren vom , RGBl I, 11) VO (über die Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren vom , RGBl IVO (über die Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren vom , RGBl I, 11) 11) § 6
Leitsatz
Wird der Gewinn aus dem Gewerbebetrieb eines Einzelunternehmers gemäß § 6 Abs. 1 der Verordnung über die Zuständigkeit im Besteuerungsverfahren vom (RGBl I, 11) gesondert festgestellt, so sind in den Bescheid auch Feststellungen über die Zahl der in einer Berliner Betriebstätte regelmäßig beschäftigten Arbeitnehmer (§ 21 Abs. 3 BerlinFG) aufzunehmen.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 330 BFHE S. 96 Nr. 127, VAAAB-01575
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