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BFH Urteil v. - IV R 194/74 BStBl 1979 II S. 266

Gesetze: GewStG § 8 Nr. 2GewStG § 12 Abs. 2 Nr. 1

Leitsatz

Pensionszahlungen an ehemalige Arbeitnehmer und die entsprechenden Pensionsrückstellungen sind bei der Ermittlung des Gewerbeertrags nach § 8 Nr. 2 GewStG bzw. des Gewerbekapitals nach § 12 Abs. 2 Nr. 1 GewStG auch dann nicht hinzuzurechnen, wenn und soweit Anteile an dem zu den Pensionszahlungen verpflichteten Betrieb entgeltlich erworben wurden (Änderung der Rechtsprechung, zuletzt , BFHE 116, 514, BStBl II 1975, 860).

Fundstelle(n):
BStBl 1979 II Seite 266
BFHE S. 560 Nr. 126,
OAAAB-01560

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BFH, Urteil v. 18.01.1979 - IV R 194/74

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