1. Wer Einkünfte aus einer selbständig ausgeübten wissenschaftlichen, künstlerischen oder schriftstellerischen Tätigkeit bezieht, kann die Steuervergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG nur erhalten, wenn seine Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und/oder aus einer Katalogberufstätigkeit i.S. des § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG überwiegen. Für zusätzliche Einkünfte aus selbständig ausgeübter wissenschaftlicher, künstlerischer oder schriftstellerischer Tätigkeit kann die Vergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG nicht gewährt werden.
2. Zur Gewährung der Steuervergünstigung des § 34 Abs. 4 EStG bei Beziehern von Einkünften aus selbständig ausgeübter unterrichtender oder erzieherischer Tätigkeit.
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Fundstelle(n): BStBl 1979 II Seite 239 BFHE S. 467 Nr. 126, YAAAB-01548
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