Gesetze: BGB § 94GrEStG § 1 Abs. 1 Nr. 1GrEStG § 11 Abs. 1 Nr. 1
Leitsatz
Der Kauf eines Grundstücksanteils umfaßt grunderwerbsteuerrechtlich zumindest diejenige anteilige Bausubstanz eines zu errichtenden Gebäudes, die im Zeitpunkt der bürgerlich-rechtlichen Wirksamkeit des Kaufvertrages bereits vorhanden ist. Das gilt selbst dann, wenn der Käufer mit der Grundstückseigentümerin nur einen Kaufpreis für den unbebauten Grund und Boden und das Entgelt für die Bausubstanz in einem gesonderten "Baubetreuungsvertrag" vereinbart, den er mit einer der Grundstückseigentümerin nahestehenden Gesellschaft abschließt.
Tatbestand
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1978 II Seite 635 BFHE S. 463 Nr. 125, AAAAB-01449
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