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BFH Urteil v. - IV R 120/76 BStBl 1978 II S. 404

Gesetze: FGO § 51 Abs. 1GG Art. 101 Abs. 1 Satz 2ZPO § 42ZPO § 45ZPO § 47

Leitsatz

Lehnt ein Verfahrensbeteiligter einen Richter wegen Besorgnis der Befangenheit ab und weist das Gericht das Ablehnungsgesuch durch Beschluß zurück, so kann der abgelehnte Richter an der Entscheidung zur Sache selbst mitwirken, auch wenn die Zurückweisung des Ablehnungsgesuchs noch nicht rechtskräftig ist (Änderung der Rechtsprechung; vgl. , BFHE 114, 16, BStBl II 1975, 153).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 404
BFHE S. 12 Nr. 125,
GAAAB-01366

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BFH, Urteil v. 02.03.1978 - IV R 120/76

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