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BFH Urteil v. - VI R 177/73 BStBl 1978 II S. 380

Gesetze: EStG (1967/1969) § 9 Abs. 1 Nr. 4 Satz 3

Leitsatz

Der Senat bleibt bei seiner Auffassung ( , BFHE 100, 461, BStBl II 1971, 101), daß auch nach der Herabsetzung der Pauschbeträge für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit eigenem Kraftwagen auf 0,36 DM je Entfernungskilometer in EStG 1967 und 1969 § 9 Abs. 1 Nr. 4 S. 3 außergewöhnliche Kosten, insbesondere Unfallkosten, neben den Pauschbeträgen als Werbungskosten geltend gemacht werden können.

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 380
BFHE S. 524 Nr. 124,
TAAAB-01353

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BFH, Urteil v. 24.02.1978 - VI R 177/73

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