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BFH Urteil v. - III R 126/75 BStBl 1978 II S. 366

Gesetze: BewG (i.d.F. vor dem VStRG 1974) § 22 Abs. 4BewG (i.d.F. vor dem VStRG 1974) § 106 Abs. 2

Leitsatz

Erhöht sich der Teilwert von gewerblichem Vorratsvermögen mit dem Beginn des neuen Kalenderjahres, so kann dies bei der Einheitsbewertung des Betriebsvermögens zum Abschlußtag 31.12. noch nicht berücksichtigt werden.

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 366
BFHE S. 548 Nr. 124,
EAAAB-01345

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BFH, Urteil v. 03.03.1978 - III R 126/75

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