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BFH Urteil v. - IV R 78/74 BStBl 1978 II S. 212

Gesetze: EStG (1965) § 5EStG (1965) § 6 Abs. 1 Nr. 2

Leitsatz

Hat eine Offene Handelsgesellschaft für einen zum Betriebsvermögen gehörenden Personenkraftwagen eine Insassenunfallversicherung abgeschlossen und ist ein Teil der Kraftfahrzeugkosten wegen privater Nutzung als Entnahme behandelt worden, so gehört der Anspruch auf die Versicherungssumme nicht zum Betriebsvermögen, wenn er dadurch ausgelöst wird, daß die Gesellschafter auf einer Privatfahrt einen Unfall erleiden.

Fundstelle(n):
BStBl 1978 II Seite 212
BFHE S. 185 Nr. 124,
BAAAB-01278

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BFH, Urteil v. 15.12.1977 - IV R 78/74

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