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BFH Urteil v. - IV B 3/73 BStBl 1977 II S. 767

Gesetze: FGO § 139 Abs. 3 Satz 3

Leitsatz

Wird ein Bescheid angefochten, mit dem ein Rechtsanwalt und dessen Ehefrau zusammen zur Einkommensteuer veranlagt worden sind, so kann es im Hinblick auf die Kenntnisse und Fähigkeiten der Ehefrau (sowie wegen der Schwierigkeit des Rechtsstreits) geboten sein, für die Ehefrau gemäß FGO § 139 Abs. 3 S. 3 die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vorverfahren für notwendig zu erklären. Die insoweit anfallenden Kosten sind auch dann erstattungsfähig, wenn der Ehemann bevollmächtigt wird.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 767
BFHE S. 9 Nr. 123,
CAAAB-01149

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BFH, Urteil v. 21.07.1977 - IV B 3/73

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