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BFH Urteil v. - VI R 161/76 BStBl 1977 II S. 718

Gesetze: EStG (1971) § 24 Nr. 1 lit. aEStG (1971) § 34 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2

Leitsatz

Eine Abfindung, die anläßlich der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses gezahlt wird, kann in besonderen Fällen auch dann eine Entschädigung nach EStG § 24 Nr. 1 Buchst. a i.V. mit EStG § 34 Abs. 1 und EStG § 34 Abs. 2 Nr. 2 für einen unfreiwillig erlittenen Schaden sein, wenn das Arbeitsverhältnis ohne ausdrückliche Kündigung des Arbeitgebers aufgelöst worden ist.

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 718
BFHE S. 474 Nr. 122,
FAAAB-01135

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BFH, Urteil v. 06.05.1977 - VI R 161/76

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