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BFH Urteil v. - IV R 116/75 BStBl 1977 II S. 639

Gesetze: FGO § 102ZRFG § 3 Abs. 2, 4

Leitsatz

1. Die Entscheidung, ob die Gewährung einer Sonderabschreibung nach ZRFG § 3 Abs. 2 wegen der nachhaltig günstigen Ertrags- und Vermögenslage eines Unternehmens (ZRFG § 3 Abs. 4) zu versagen ist, steht im pflichtgemäßen Ermessen der Finanzbehörden.

2. Im Rechtsstreit um die Gewährung der Sonderabschreibung nach ZRFG § 3 Abs. 2 kann das FG die von den Finanzbehörden bisher unterlassene Prüfung der Ertrags- und Vermögenslage des Unternehmens nicht anstelle der Finanzbehörden vornehmen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 639
BFHE S. 283 Nr. 122,
TAAAB-01097

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BFH, Urteil v. 05.05.1977 - IV R 116/75

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