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BFH Urteil v. - VIII R 237/73 BStBl 1977 II S. 598

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Nr. 1, 7EStG § 21

Leitsatz

Die bei dem Hersteller eines Gebäudes angefallenen Bauzinsen für die Zeit vor Fertigstellung des Gebäudes und vor Fälligkeit der Erwerbskosten sind auch im Falle der vertraglichen Vereinbarung einer Schuldübernahme durch den Erwerber dann bei diesem keine Werbungskosten, sondern Teil der Anschaffungskosten des Gebäudes, wenn die Schuldübernahme nicht wirksam geworden ist.

Diese Entscheidung steht in Bezug zu

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 598
BFHE S. 116 Nr. 122,
VAAAB-01079

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BFH, Urteil v. 19.04.1977 - VIII R 237/73

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