Angemessenheit einer Haftungsvergütung, die eine Komplementär-GmbH von der GmbH & Co. KG erhält
Leitsatz
Beschränkt sich der Beitrag zur Förderung des Gesellschaftszwecks, den eine Komplementär-GmbH für eine GmbH & Co. KG leistet, im wesentlichen auf die Übernahme des Haftungsrisikos, so ist die Gewinnverteilungsabrede der KG bereits dann angemessen, wenn sie der GmbH ein Entgelt gewährt, für dessen Höhe in etwa eine dem Risiko des Einzelfalls entsprechende, im Wirtschaftsleben für einen derartigen Fall übliche Avalprovision einen Anhaltspunkt bietet.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 346 BFHE S. 327 Nr. 121, PAAAB-00981
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