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BFH Urteil v. - VIII R 27/75 BStBl 1977 II S. 306

Gesetze: EStG § 7EStG § 9EStG § 11EStG § 21FGO § 115

Leitsatz

1. Kosten für die Aufstellung von Elektro-Nachtspeicheröfen sind Gebäudeaufwendungen und nicht Aufwendungen auf selbständig bewertbare Wirtschaftsgüter.

2. Werden Einzelöfen durch Elektro-Nachtspeicheröfen ersetzt, dann sind die Kosten grundsätzlich Erhaltungsaufwand.

3. Die Höhe des Streitwerts richtet sich dann nicht nach dem bezifferten Antrag, wenn sich aus der Rechtsmittelbegründung ein weitergehendes Rechtsmittelbegehren ergibt.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 306
BFHE S. 179 Nr. 121,
LAAAB-00965

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BFH, Urteil v. 09.11.1976 - VIII R 27/75

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