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BFH Urteil v. - VIII R 42/75 BStBl 1977 II S. 281

Gesetze: EStG § 9EStG § 11EStG § 21

Leitsatz

Die Kosten für die Umstellung einer Zentralheizung von Koks- auf Ölfeuerung sind auch dann als Erhaltungsaufwand des Gebäudes abzugsfähig, wenn die ersetzte Feuerungsanlage technisch noch funktionsfähig war (Abweichung von dem , BFHE 73, 374, BStBl 3, 1961, 403).

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 281
BFHE S. 188 Nr. 121,
SAAAB-00954

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BFH, Urteil v. 07.12.1976 - VIII R 42/75

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