Einkommensteuerrechtliche Zurechnung der von den Eltern im Namen ihrer minderjährigen Kinder errichteten Sparkonten und der darauf gutgeschriebenen Zinsen
Leitsatz
Richten Eltern durch Vertrag zugunsten ihrer Kinder ein Sparkonto ein, dann sind die darauf geleisteten Einlagen und die Erträge daraus den Kindern zuzurechnen, wenn die Eltern bei Abschluß des Vertrages über die Einrichtung des Sparkontos und bei der Einzahlung der Einlagen den Willen hatten, die Guthabenforderung den Kindern sofort zuzuwenden, und dieser Wille für die Bank erkennbar war.
Tatbestand
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Fundstelle(n): BStBl 1977 II Seite 205 BFHE S. 391 Nr. 120, NAAAB-00921
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