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BFH Urteil v. - I R 41/75 BStBl 1977 II S. 127

Gesetze: AO § 131 Abs. 1EStG § 16 Abs. 1 Nr. 1EStG § 24 Nr. 2StAnpG § 4 Abs. 3 Nr. 2

Leitsatz

1. Die Uneinbringlichkeit der Kaufpreisforderung aus einer Betriebsveräußerung hat keine Auswirkungen auf die Höhe des bestandskräftig veranlagten Veräußerungsgewinns. Erlaß oder Erstattung der darauf entfallenden Einkommensteuer aus sachlichen Billigkeitsgründen kommen nicht in Betracht.

2. Zu den Voraussetzungen einer Steuererstattung wegen persönlicher Unbilligkeit.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1977 II Seite 127
BFHE S. 212 Nr. 120,
IAAAB-00898

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BFH, Urteil v. 24.09.1976 - I R 41/75

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