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BFH Urteil v. - I R 136/74 BStBl 1976 II S. 668

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4EStG § 5 Abs. 1EStG § 15 Nr. 2

Leitsatz

Eine Bürgschaftsschuld gehört nicht zum Betriebsvermögen einer KG, wenn die Übernahme der Bürgschaft nicht betrieblich veranlaßt war, d.h. wenn es nach Lage des Falles als ausgeschlossen angesehen werden kann, daß die Gesellschaft die Bürgschaft auch zugunsten eines Fremden übernommen hätte (Anschluß an das , BFHE 116, 328, BStBl 2.1975, 804).

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 668
BFHE S. 414 Nr. 119,
CAAAB-00793

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BFH, Urteil v. 02.06.1976 - I R 136/74

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