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BFH Urteil v. - VI R 138/73 BStBl 1976 II S. 546

Gesetze: 3. VermBG (i.d.F. vom BGBl I, 930) 3. VermBG (i.d.F. vom BGBl I3. VermBG (i.d.F. vom BGBl I, 930) 930) § 12 Abs. 1 Satz 1EStG § 26bEStG § 32a Abs. 3 Nr. 2GG Art. 3 Abs. 1GG Art. 6 Abs. 1

Leitsatz

Eine verwitwete Steuerpflichtige, deren zu versteuerndes Einkommen 24.000 DM übersteigt, aber unter 48.000 DM liegt, erhält die Arbeitnehmer-Sparzulage nicht, auch wenn ihre Einkommensteuer wegen der Berücksichtigung eines Kinderfreibetrages wie bei zusammenveranlagten Eheleuten nach dem Splittingtarif zu ermitteln ist.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 546
BFHE S. 102 Nr. 119,
GAAAB-00731

Preis:
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BFH, Urteil v. 14.05.1976 - VI R 138/73

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