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BFH Urteil v. - VII B 90/75 BStBl 1976 II S. 437

Gesetze: FGO § 69 Abs. 3GG Art. 103 Abs. 1

Leitsatz

Der Umstand, daß im Verfahren über einen nach § 69 Abs. 3 FGO gestellten Antrag auf Aussetzung der Vollziehung eines angefochtenen Verwaltungsaktes die Sach- und Rechtslage nur summarisch geprüft werden muß, kann es grundsätzlich nicht rechtfertigen, in diesem Verfahren den verfassungsrechtlichen Anspruch auf rechtliches Gehör einzuschränken oder gar zu versagen.

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 437
BFHE S. 291 Nr. 118,
AAAAB-00678

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BFH, Urteil v. 09.03.1976 - VII B 90/75

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