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BFH Urteil v. - I R 114/74 BStBl 1976 II S. 354

Gesetze: KStG (1965) § 6 Abs. 1LAG § 211LAG § 218 Abs. 2

Leitsatz

Auch wenn eine Organgesellschaft die nicht abzugsfähigen Ausgleichsabgaben (§ 211 LAG) zu Lasten einer Rücklage für die Lastenausgleichs-Vermögensabgabe (§ 218 Abs. 2 LAG) oder einer Rückstellung für die Lastenausgleichs-Vermögensabgabe leistet, sind die nicht abzugsfähigen Ausgleichsabgaben zum eigenen Einkommen der Organgesellschaft zu rechnen (Ergänzung zum BFHE 100, 382, BStBl II 1971, 117).

Tatbestand

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 354
BFHE S. 22 Nr. 118,
AAAAB-00639

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BFH, Urteil v. 21.01.1976 - I R 114/74

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