1. Für die einkommensteuerrechtliche Anerkennung einer Familien- Personengesellschaft mit minderjährigen Kindern ist es nicht erforderlich, daß für jedes als Gesellschafter beteiligte Kind während der Dauer der Minderjährigkeit ein Ergänzungspfleger (sogenannter Dauerpfleger) bestellt ist. Der Senat hält an der gegenteiligen Rechtsauffassung, die er in dem Urteil vom IV R 61/72 (BFHE 108, 219, BStBl II 1973, 309) vertreten hat, nicht mehr fest.
2. Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen schenkweise in eine Familien-KG aufgenommene Kinder nach Maßgabe der ihnen im Gesellschaftsvertrag eingeräumten Rechtsstellung Mitunternehmer i.S. des § 15 Nr. 2 EStG sind.
Diese Entscheidung steht in Bezug zu
Fundstelle(n): BStBl 1976 II Seite 328 BFHE S. 181 Nr. 118, XAAAB-00627
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