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BFH Urteil v. - IV B 22/71 BStBl 1976 II S. 22

Gesetze: FGO § 140 Abs. 3

Leitsatz

Geht der Streit im Verfahren der einheitlichen Gewinnfeststellung um die ersatzlose Aufhebung des Feststellungsbescheides, so ist der Streitwert mit 25 v.H. des in dem angegriffenen Bescheid festgestellten Gesamtgewinns zu bemessen.

Fundstelle(n):
BStBl 1976 II Seite 22
BFHE S. 530 Nr. 116,
IAAAB-00496

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BFH, Urteil v. 11.09.1975 - IV B 22/71

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